Philipp Kainz - Ihr Zauberer, Magier und Zauberkünstler aus Wien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Philipp Kainz, Auhofstraße 181/31, 1130 Wien, Tel.: +43 (0) 650 485 43 44, Mail: magic@philippkainz.com, Internet: https://www.philippkainz.com/ (nachstehend „Philipp Kainz“).

1. Gegenstand der Vereinbarung/Leistungserbringung

1.1. Philipp Kainz führt für Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung künstlerische Zauberspiele (nachstehend „Darbietungen“) auf.
1.2. Die Leistungen von Philipp Kainz beinhalten konkret die Planung, Organisation, und Durchführung jeder Darbietung. Die Durchführung der konkreten Darbietung, einschließlich Termin, Ort und Uhrzeit der Darbietung, notwendigen Vor- und Nacharbeiten wie etwa Auf- und Abbau etwaiger Ton- und Lichttechnik und Soundcheck / Proben werden stets gesondert zwischen Philipp Kainz und dem Kunden vereinbart. Philipp Kainz ist jederzeit bemüht, Sonderwünsche des Veranstalters im Rahmen des für ihn Machbaren zu berücksichtigen. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist Philipp Kainz im Hinblick auf die konkrete Gestaltung der Darbietung und die Darbietung seines Programmes frei.
1.3. Sämtliche Darbietungen von Philipp Kainz unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“). Der Kunde erkennt durch Beauftragung von Philipp Kainz die Geltung dieser AGB für das zugrundeliegende Geschäft an.
1.4. Diesen AGB entgegenstehende bzw. von ihnen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Philipp Kainz ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.5. Im Einzelfall können von diesen AGBs in einzelnen Punkten oder insgesamt eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Eine derartige, von diesen AGB abweichende Vereinbarung bedarf jedoch der Schriftform im Sinne der Unterschriftlichkeit.

2. Vertragsabschluss

2.1. Grundlage der jeweiligen Geschäftsbeziehung zwischen Philipp Kainz und dem Kunden ist neben diesen AGB der jeweils gesondert geschlossene Vertrag, in dem sämtliche von Philipp Kainz und vom Kunden zu erbringenden Leistungen konkret vereinbart sind.
2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt derart, dass
2.2.1. Philipp Kainz zunächst – über Anfrage des Kunden, welche etwa über die Website von Philipp Kainz erfolgen kann – dem Kunden einen unverbindlichen Vorschlag für einen Vertrag unterbreitet. Philipp Kainz ist an diesen Vorschlag daher noch nicht gebunden.
2.2.2. Der Kunde kann sodann wählen, ob er an Philipp Kainz ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem von Philipp Kainz vorgeschlagenen Inhalt und unter Zugrundelegung dieser AGB stellen möchte. Die Übermittlung eines solchen Angebots via Email oder via des Buchungsformulars auf der Website von Philipp Kainz ist ausreichend. Entscheidet sich der Kunde dafür, so ist der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen an dieses Angebot gebunden.
2.2.3. Philipp Kainz kann ein solches Angebot sodann nach angemessener Überlegung annehmen, wozu er grundsätzlich nur unter Zugrundelegung seiner AGB bereit ist. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass er die Annahme schriftliche/via Email erklärt. Philipp Kainz kann das Angebot des Kunden aber auch durch ein anderes eindeutiges Verhalten – etwa indem er die angebotsgegenständlichen Leistungen erbringt – annehmen.
2.3. Legt ausnahmsweise Philipp Kainz das Angebot für den Abschluss des Vertrages, so kann der potentielle Kunde dieses Angebot mittels schriftlicher/via Email übermittelter Erklärung an Philipp Kainz annehmen. Diese Annahmeerklärung ist nur dann rechtzeitig, wenn sie längstens binnen 48 Stunden gerechnet vom Zeitpunkt des Zugangs des Angebots beim Kunden bei Philipp Kainz einlangt. Sollte diese Frist verstreichen, ohne dass Philipp Kainz eine Annahmeerklärung zugegangen ist, so erlischt das Angebot vollständig und der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten. Festgehalten wird, dass sowohl ein Angebot von Philipp Kainz nach diesem Punkt 2.3. als auch der auf dessen Grundlage abgeschlossene Vertrag diesen AGB unterliegen.

3. Honorar

3.1. Das Honorar von Philipp Kainz versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (das sind gegenwärtig 20%).
3.2. Die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalität werden für jede Darbietung grundsätzlich auf Grundlage eines diesen AGB unterliegenden Angebots von Philipp Kainz vereinbart. Jedoch kann Philipp Kainz auch ein Gegenangebot des Kunden annehmen; sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB von Philipp Kainz auch in diesem Fall.
3.3. Philipp Kainz ist berechtigt, nach Abschluss des jeweiligen Vertrages einen Vorschuss auf sein Honorar in Höhe von 50% zu verlangen. Dieser Vorschuss ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Vertrages fällig. Es gilt jedoch auch Punkt 5.1.2.
3.4. Kostenvoranschläge von Philipp Kainz sind ohne Gewähr, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
3.5. Das Honorar von Philipp Kainz wird fällig, sobald Philipp Kainz hierfür die Rechnung legt.
3.6. Das Honorar ist durch spesenfreie Überweisung auf das Geschäftskonto von Philipp Kainz IBAN: AT04 2011 1286 6546 5409, BIC: GIBAATWWXXX (nachstehend „Geschäftskonto“) zu bezahlen.
3.7. Das Zahlungsziel für das Honorar von Philipp Kainz beträgt 14 Tage ab Fälligkeit. Ist der Kunde Verbraucher so ist es ausreichend, dass dieser seine Bank am letzten Tag der Zahlungsfrist zur Überweisung auf das Geschäftskonto von Philipp Kainz anweist. Ist der Kunde Unternehmer, so muss Philipp Kainz am letzten Tag der Fälligkeit bereits über das Honorar verfügen können.
3.8. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so gilt Folgendes:
3.8.1. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er im Fall seines Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu leisten.
3.8.2. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt § 456 UGB.
3.9. Wünscht der Kunde weitere, über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Leistungen, werden Philipp Kainz und der Kunde hierüber eine gesonderte Leistungsvereinbarung treffen. Derartige zusätzliche Leistungen werden zusammen mit den ursprünglich vereinbarten Leistungen abgerechnet; es gelten die Punkte 3.7 und 3.8.

4. Stornobedingungen/Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)

4.1. Stornobedingungen
4.1.1. Der Kunde ist berechtigt, die Darbietung
4.1.1.1. bis zu 90 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei;
4.1.1.2. 90 bis 60 Tage vor dem vereinbarten Termin unter Zahlung von 25% des vereinbarten Honorars; sowie
4.1.1.3. 60 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin unter Zahlung von 50% des vereinbarten Honorars
ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung/Email an Philipp Kainz zu stornieren.
4.1.2. Storniert der Kunde die Darbietung 30 Tage oder kürzer vor deren Termin, hat er das vollständige vereinbarte Honorar zu bezahlen.
4.2. Für Fälligkeit des Honorars und einen Zahlungsverzug des Kunden gelten die Punkte 3.7. und 3.8.
4.3. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)
4.3.1. Ist der Kunde Verbraucher, so bleiben seine gesetzlichen Rücktrittsrechte (Widerrufsrechte) von diesem Punkt 4. unberührt (sie gelten also weiterhin unverändert).
4.3.2. Der Verbraucher kann daher insbesondere einen mit Philipp Kainz im Fernabsatzweg abgeschlossenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Verbraucher kann für seinen Rücktritt/Widerruf die hier abrufbare Musterwiderrufserklärung verwenden. Wenn der Verbraucher ausdrücklich gewünscht hat, dass mit einer bestellten Dienstleistung noch innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er für die erfolgte Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt zu zahlen hat. Es gelten die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht.

5. Gewährleistung/Unmöglichkeit der Leistung/Haftung

5.1. Gewährleistung
5.1.1. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Philipp Kainz leistet daher insbesondere Gewähr für die vereinbarungsgemäße, professionelle Durchführung der Darbietung.
5.1.2. Philipp Kainz garantiert, dass seine Kunden mit der Darbietung zufrieden sind. Erklärt ein Kunde daher unmittelbar nach der Durchführung der Darbietung gegenüber Philipp Kainz, dass er mit der Darbietung nicht zufrieden war, wird Philipp Kainz für die Darbietung keine Rechnung legen und damit auch kein Honorar verlangen. Allenfalls auf sein Honorar erhaltene Vorschüsse wird Philipp Kainz in diesem Fall binnen 14 Tagen lastenfrei zurückstellen, dem Kunden stehen darauf keine Zinsen zu. Philipp Kainz wird – mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall – dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde verwenden (Geld-zurück-Garantie). Philipp Kainz behält sich jedoch vor, nach einem solchen Fall neuerliche Anfragen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5.2. Unmöglichkeit der Leistungserbringung
5.2.1. Bei Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Durchführung der Darbietung haftet Philipp Kainz für die dem Kunden hieraus oder in Folge dessen entstehende Nachteile nur falls die Unmöglichkeit auf Grund von Vorsatz oder grob krasser Fahrlässigkeit von Philipp Kainz eingetreten ist. Verhindert ein Umstand, der weder von Philipp Kainz noch vom Kunden zu vertreten ist die vertragsgemäße, vollständige Durchführung der Darbietung, so berechtigt dies den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Bisher erbrachte Leistungen werden von Philipp Kainz in vereinbarungsgemäßem Ausmaß in Rechnung gestellt. Für die Fälligkeit des Honorars und einen Zahlungsverzug des Kunden gelten die Punkte 3.7. und 3.8. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Notwendigkeit der Verschiebung der Darbietung wegen Schlechtwetters weder von Philipp Kainz noch vom Kunden zu vertreten ist.
5.2.2. Sofern technische Probleme auftreten, die nicht von ihm zu vertreten sind (z.B. unzureichende oder gesundheitsgefährdende Verkabelung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenaufbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftdarbietungen) und seine Gesundheit gefährden könnten, kann Philipp Kainz die Durchführung der Darbietung bis zur Behebung dieser Probleme verweigern. Sofern eine Behebung nicht binnen zwei Stunden möglich ist, gilt Punkt 4.1.2. sinngemäß, das heißt, der Kunde hat das volle Honorar für die Darbietung zu entrichten. Für die Fälligkeit des Honorars und einen Zahlungsverzug des Kunden gelten die Punkte 3.7. und 3.8.
5.2.3. Ist Philipp Kainz nicht in der Lage die Darbietung selbst durchzuführen, so ist er berechtigt, einen gleichwertigen künstlerischen Ersatz beizustellen. Ist auch das nicht möglich, dann ist Philipp Kainz – abgesehen von Fällen höherer Gewalt – zur Bezahlung einer Konventionalstrafe, und zwar bei einer Absage bis 14 Tage vor dem Darbietungstermin in Höhe von 50% des Honorars (brutto), ansonsten in Höhe von 100% des Honorars (brutto) verpflichtet. Philipp Kainz haftet keinesfalls für darüberhinausgehende Schäden des Kunden (Punkt 5.3.3).
5.2.4. Unter höherer Gewalt wird schwere Krankheit, Unfall oder der Tod von Philipp Kainz oder der eines seiner nahen Angehörigen im Sinne von § 32 IO verstanden. In diesem Fall hat der Veranstalter keine Ansprüche aus oder in Folge der Nichtdurchführung der Darbietung gegen Philipp Kainz (oder dessen Erben oder Vermächtnisnehmer).
5.3. Haftung
5.3.1. Ist der Kunde Verbraucher, haftet Philipp Kainz
5.3.1.1. für Sachschäden des Kunden und für dem Kunden in deren Folge eintretende Sachschäden nicht bei leichter Fahrlässigkeit; und
5.3.1.2. für dem Kunden durch Sachschäden, für die Philipp Kainz nach Punkt 5.3.1.1. haftet, entgangenen Gewinn nur bis zur Höhe des für die Darbietung vereinbarten Honorars.
5.3.2. Ist der Kunde Unternehmer, haftet Philipp Kainz
5.3.2.1. für Sachschäden des Kunden und dem Kunden in deren Folge eintretende Sachschäden erst bei krass grober Fahrlässigkeit; und
5.3.2.2. für dem Kunden durch Sachschäden, für die Philipp Kainz nach Punkt 5.3.2.1 haftet, entgangenen Gewinn überhaupt nicht.
5.3.3. Für Sachschäden, die dem Kunden in Folge der Unmöglichkeit der Leistungserbringung entstehen, gilt Punkt 5.2.
5.3.4. Philipp Kainz haftet für Schäden von Dritten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften/Verwertungsgesellschaft

6.1. Die Einhaltung der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften bzw. etwaiger behördlicher Auflagen, ferner die Abfuhr sämtlicher mit der Darbietung zusammenhängender Gebühren und Steuern obliegt dem Kunden.
6.2. Der Kunde ist weiters zur Meldung der Darbietung an die Verwertungsgesellschaft und die Bezahlung der durch diese bestimmten Gebühren verpflichtet.

7. Garderobe/Anreise

7.1. Der Kunde wird Philipp Kainz eine Garderobe/Umkleidemöglichkeit zur Verfügung stellen.
7.2. Der Kunde ermöglicht Philipp Kainz die Zufahrt zum Bühnenbereich und stellt eine Parkmöglichkeit zur Verfügung. Etwaige anfallende Parkgebühren sind vom Kunden zu tragen.

8. Technik

Die für die Durchführung der Darbietung erforderliche Technik wird grundsätzlich von Philipp Kainz gestellt. Die Kosten für Strom und/oder andere zur unmittelbaren Durchführung der Darbietung erforderlichen Betriebsmittel sind vom Kunden zu tragen.

9. Vertraulichkeit über das Honorar

Der Kunde verpflichtet sich, über das mit Philipp Kainz vereinbarte Honorar Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind bloß gesetzliche Aussagepflichten.

10. Referenzen

Nach Durchführung einer Darbietung ist Philipp Kainz befugt, den Namen des Kunden und/oder sein Logo (Marke) sowie die für den Kunden durchgeführten Leistungen unentgeltlich als Referenz und zu Zwecken des Marketings/Eigenwerbung zu gebrauchen.

11. Restgültigkeit

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und jener Verträge, die unter ihrer Zugrundelegung abgeschlossen wurden.
11.2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.

12. Datenschutz

12.1. Der Kunde/Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Vor- und Nachname (allenfalls Firma), Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Emailadresse zu den Zwecken
12.1.1. der Durchführung/Abwicklung des Vertrages einschließlich dessen Abrechnung (Rechnungswesen) und allenfalls der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Betreibung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und Philipp Kainz geschlossenen Vertrag
12.1.2. der Zusendung von Werbematerial über die Darbietungen von Philipp Kainz
12.1.3. der Führung einer Geschäftspartnerdatenbank
bei Philipp Kainz verarbeitet werden.
12.2. Diese Einwilligung nach Punkt 12.1. kann jederzeit bei Philipp Kainz widerrufen werden.
12.3. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie unter https://www.philippkainz.com/datenschutz/.

13. Sonstiges

13.1. Durch den jeweiligen Vertrag wird zwischen Philipp Kainz und dem Kunden weder ein Arbeitsverhältnis noch ein einem Arbeitsverhältnis ähnliches Vertragsverhältnis begründet.
13.2. Kunden sind berechtigt, von der Darbietung Lichtbilder, Filme und Tonaufnahmen vom Auftritt von Philipp Kainz zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen. Solcherart veröffentlichte Filme und Tonaufnahmen dürfen – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – jeweils die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten.
13.3. Die Einräumung von Werknutzverträgen an der Aufführung von Philipp Kainz ist nicht Vertragsinhalt.
13.4. Soll die Darbietung politischen, religiösen oder ausschließlich Werbezwecken dienen ist dies Philipp Kainz vorab mitzuteilen. Diesfalls ist Philipp Kainz berechtigt, die Durchführung der Darbietung abzulehnen. Erfolgt die Mitteilung erst unmittelbar vor Ort vor Durchführung der Darbietung, ist Philipp Kainz im Falle seiner Weigerung die Darbietung durchzuführen berechtigt, ein Stornoentgelt nach Punkt 4.1.2. zu verlangen; für Fälligkeit des Honorars und einen Zahlungsverzug des Kunden gelten die Punkte 3.7. und 3.8.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1. Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht; ist der Kunde Verbraucher, so bleiben die Bestimmungen des KSchG in seiner jeweils geltenden Fassung unberührt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
14.2. Sämtliche Formulierungen in diesen AGB sind geschlechtsneutral.

Philipp Kainz (Stand: 30.07.2020)